9. Pressemitteilung vom 24.09.2015
Widerstand zahlt sich aus – Landgericht folgt ohne Verhandlung der Mieter_innen-Argumentation auf ganzer Linie
Im Hausprojekt Brunnenstr. 6/7 sind „Mieterhöhungen ausgeschlossen“. Ohne Wenn und Aber.
So steht es in den Mietverträgen der 80-90 Bewohner_innen, und so ist auch die Auslegung des Landgerichts in zweiter Instanz. Am 17.9.2015 erging der Beschluss, die Berufung des Vermieters abzuweisen und damit die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung endgültig abzulehnen. „Wir haben mit unserer Auffassung 100% Recht bekommen. Zusammenhalten und zusammen kämpfen lohnt sich!“ sagte eine Vertreterin des Projekts in einer ersten Reaktion.